KBC festigt die bereits solide Finanzposition

Geregelte Information* - 27 Oktober 2008 (8 a.m. CET) KBC und belgische Regierung treffen Vereinbarung zur weiteren Festigung der Finanzposition der KBC. Somit wird für die KBC ein zusätzlicher Kernkapitalpuffer zur Begegnung künftiger Herausforderungen geschaffen. Schwerpunkte * Solide Kapitalposition der KBC in den vergangenen Wochen und Tagen unverändert * Im Anschluss an vergleichbare Initiativen weltweit emittiert KBC Kapitalinstrumente in Höhe von 3,5 Milliarden Euro an den belgischen Staat * Die Effekten gelten bei der Finanzaufsichtsbehörde als Kernkapital, ohne Verwässerung für die bestehenden Aktionäre * Steigerung des bankaufsichtlichen Kernkapitals (core Tier-1) im Bankgeschäft von knapp 7% auf über 8% * Ohne Effekt auf die Geschäftspolitik und die täglichen Aktivitäten für Kunden und Mitarbeiter Begründung André Bergen, Vorstandsvorsitzender der KBC: Unsere Solvabilitätsposition ist solide und liegt über dem Branchendurchschnitt und den gesetzlichen Anforderungen. Dies hat sich in den vergangenen Monaten und in den jüngsten Tagen nicht geändert. Die Stimmung am Kapitalmarkt hat sich jedoch grundlegend geändert, und in den vergangenen Wochen wurde der einstimmige Ruf nach höheren Kapitalanforderungen für Finanzinstitute laut. Vor diesem Hintergrund ist es vorsichtig, unser Excess Capital proaktiv zu festigen, um unsere Wettbewerbsfähigkeit zugunsten unserer Kunden, Aktionäre und Mitarbeiter zu stärken". Die Transaktion ist im Einklang mit den vielen Initiativen, die weltweit ergriffen werden, um fundamental gesunden Banken Kapital bereitzustellen, das Vertrauen in das Finanzsystem zu erhöhen und den Zugang zu Finanzierungen für Privatpersonen und Nichtfinanzunternehmen zu sichern. Die Struktur der Transaktion bezweckt, die Verwässerung der bestehenden Aktionäre zu vermeiden, während Kunden, Gegenparteien und Gläubigern zusätzliche Sicherheit geboten wird. Sie stärkt unser Engagement für unsere Geschäftsstrategie und unsere disziplinierte Herangehensweise beim Risiko- und Kapitalmanagement", so André Bergen. Finanzielle Einzelheiten Die KBC emittiert nicht übertragbare, stimmrechtslose Kernkapitalinstrumente in Höhe von 3,5 Milliarden Euro an den belgischen Staat. Die KBC wird den Transaktionserlös zur Steigerung des bankaufsichtlichen Kernkapitals im Bankgeschäft um 2,25 Milliarden Euro und der Solvabilitätsmarge im Versicherungsgeschäft um 1,25 Milliarden Euro nutzen. Nach der Transaktion wird die bankaufsichtliche Kapitalquote weiter auf 10,7% (davon 8,2% bankaufsichtliches Kernkapital) und die Solvabilitätsmarge im Versicherungsgeschäft auf 280% gefestigt. Diese Niveaus betragen mehr als das 2,5fache der Mindestanforderungen. Die Gearing Ration der Holdinggesellschaft liegt fast unverändert bei 106%, wodurch die zusätzliche Gearingkapazität der Holdinggesellschaft intakt bleibt. Voraussichtlich wird die Transaktion bis Ende 2008 abgeschlossen sein. Die Schuldverschreibungen werden zum Kurs von 29,50 Euro je Wertpapier begeben (durchschnittlicher Schlusskurs der letzten 3 Handelstage). Der jährliche Cash Coupon je Schuldverschreibung wird entweder 2,51 Euro (d. i. Zinssatz von 8,5%) oder ein Betrag von 105% der Dividende auf Stammaktien für das Jahr 2008 und 110% für das Jahr 2009 und 115% ab 2010 betragen, wenn dieser höher sein sollte. Kein Coupon wird gezahlt, wenn keine Dividende auf Stammaktien ausgeschüttet wird. Angesichts der besonderen Umstände hat die KBC beschlossen für 2008 keine Dividende auszuschütten. Folglich wird auf die neu ausgegebenen Effekten für 2008 kein Coupon gezahlt. Die Effekten sind gleichrangig mit Stammaktien, wodurch der Staat den gleichen Rang wie gewöhnliche Aktionäre besitzt. Die KBC ist jederzeit berechtigt, alle oder einen Teil der Effekten zu 150% des Ausgabekurses zurückzukaufen (Barzahlung). In diesem Fall ist der Staat jedoch berechtigt, die Rückzahlung durch Umtausch von einer Schuldverschreibung gegen eine Stammaktie zu verlangen. Außerdem ist die KBC ab dem dritten Jahr nach der Ausgabe berechtigt, alle oder einen Teil der Effekten in Stammaktien im Verhältnis 1:1 umzuwandeln. Im Einvernehmen mit der KBC kann der Staat sich für die Rückzahlung der Effekten zu 100% des Ausgabekurses in bar entscheiden. Sämtliche Transaktionen bedürfen der Genehmigung der Finanzaufsichtsbehörde CBFA. Corporate Governance Gemäß den Bedingungen der Vereinbarung erhält der Staat das Recht, zwei Mitglieder in den Verwaltungsrat der KBC Gruppe zu berufen, die auf der nächsten Hauptversammlung der Aktionäre gewählt werden. Sowohl im Revisionsausschuss als auch im Entlohnungs- und im Ernennungsausschuss des Verwaltungsrates wird einer der Vorgeschlagenen vertreten sein. Sie werden Zustimmungsrechte für eine begrenzte Anzahl Entscheidungen besitzen, u. a. über Ausgabe oder Rückkauf von Aktien (außer für diese Transaktion), Übernahmen im Wert von über einem Viertel des Aktienkapitals und der Reserven sowie über die Besoldungspolitik für die Vorstandsmitglieder. Der Vorstand der KBC Gruppe hatte zuvor bereits ihren Verzicht auf alle Bonusse angekündigt - sowohl in Cash als auch in Form von Optionen oder Aktien - für die Leistungen im Jahr 2008. * Diese Nachricht enthält Informationen, die den Transparenzregeln für notierte Unternehmen unterliegen. This announcement was originally distributed by Hugin. The issuer is solely responsible for the content of this announcement.
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